Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten mit Auftragserteilung als anerkannt und schließen entgegenstehende Bedingungen des Bestellers grundsätzlich aus. Wir sind nicht verpflichtet, abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers zu prüfen.
Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit, wenn sie von uns nicht schriftlich bestätigt sind. Üben wir einmal Nachsicht in der Geltendmachung unserer Rechte, so gilt dies nicht als ein Verzicht auf die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Stillschweigen auf Erklärungen oder Handlungen von Kunden oder anderer Personen gilt in keinem Fall als Zustimmung. Sofern einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, bleiben die übrigen gültig. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen entsprechen oder am nächsten kommen.

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abnahmeerklärungen und Aufträge sind für uns nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden oder ihnen durch Übersendung der Ware nachgekommen wird. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Übersendung der Rechnung.
Bei Maßanfertigungen ist der Rücktritt von einem rechtsverbindlich erteilten Auftrag oder Warenrückgabe nicht möglich. Dies gilt auch, wenn der Auftrag nur mündlich erteilt wurde.

Die in der Federwellenpreisliste genannten Preise verstehen sich in EURO ab Werk, ohne Mehrwertsteuer und Verpackungskosten.
Diesen Preisen wird die Mehrwertsteuer zu dem bei Lieferung gültigen Steuersatz hinzugerechnet. Für Auslandsaufträge berechnen wir eine Abwicklungsgebühr von 15,00 EURO (Lieferung in die EU, Rechnungsbetrag unter 1000,00 EURO) bzw. 30,00 EURO (alle Lieferungen in Nicht-EU-Länder). Mit der Herausgabe einer neuen Preisliste oder bei entsprechender Benachrichtigung, verliert die alte Liste ihre Gültigkeit.
Die in den Preislisten von Markisen, Jalousien, Plissées, Rollos, Doppelrollos und Lamellenvorhängen genannten Preise verstehen sich in EURO und für Lieferungen innerhalb Deutschlands frei Haus inkl. Verpackung und Mehrwertsteuer. Für Auslandsaufträge verstehen sich die Preise netto und frei deutsche Grenze. Alle anderen Preise der übrigen Sonnenschutzprodukte oder Dienstleistungen wie Reparaturen, Stoffe, Zubehör u.a. verstehen sich in EURO ab Werk, zzgl. Mehrwertsteuer und Verpackungskosten.
Für den Versand per Spedition wird eine Sonderpauschale erhoben, ab einer Entfernung von 100 km

Die bestätigten Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Ereignisse höherer Gewalt, mangelnde Rohstoffzufuhr, Hemmungen in der Fabrikation, Nichteinhaltung unserer Bedingungen entbinden uns von unserer Lieferverpflichtung. Voraussetzungen für die Einhaltung von Lieferfristen ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten
haben, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Vorlieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbar schwerwiegende Ereignisse verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung und eine angemessene Nachfrist.
Schadenersatzforderungen für Verzögerungen aus diesen Gründen können nicht erhoben werden. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so muss der Besteller dies ausdrücklich festhalten und eine angemessene Nachlieferfrist von vier Wochen gewähren. Ist der Besteller Kaufmann, verlängert
sich die Nachfrist auf acht Wochen. Die Inverzugsetzung hat schriftlich zu erfolgen.

Die Berechnung der Verpackung erfolgt prozentual vom Warenwert. Ist nach unserem Ermessen, zum Schutz der Lieferung, eine Kistenverpackung erforderlich, wird diese in Rechnung gestellt und bei frachtfreier Rücksendung innerhalb 14 Tagen zu 2/3 des Wertes gutgeschrieben.
Erfolgt die Rückgabe nicht in einwandfreiem Zustand und länger als 4 Wochen, kann die Rücknahme ausgeschlossen werden. Der Käufer ist dann verpflichtet, dem Verkäufer den Wert der Verpackung zu erstatten. Alle übrigen Verpackungen können nicht zurückgenommen werden. Erfolgt die Lieferung in Gitterboxen, so werden diese im Tausch gegen leere Gitterboxen dem Kunden überlassen.

Bei laufender Geschäftsverbindung mit dem Kunden hat – falls nicht anders vereinbart – Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 20 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu erfolgen. Das Skonto entfällt bei Reparaturen, Reinigungen, Zubehör und bei stark reduzierten Preisen. Die Fristen des Zahlungsverkehrs rechnen wir auf die Skontofristen an, so dass Skonto nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die Zahlung uns auch innerhalb der Skontofrist gutgeschrieben wurde.

Vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn die Rechnung vor der Lieferung datiert. Liegt aber einem Auftrag ein Angebot oder ein Werkvertrag zugrunde, so gelten für diesen Auftrag die im Angebot enthaltenen oder im Werkvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Neukunden erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse.

Überschreitet der Kunde eingeräumte Zahlungsziele, sind wir berechtigt, Verzugszinsen als Verzugsschaden in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz und falls der Kunde kein Verbraucher ist, in Höhe von 9% über dem Basissatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten. Ab der 2. Mahnung erheben wir zusätzlich eine Mahngebühr von 8,00 €.

Gerät der Käufer in Vermögensverfall bzw. wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, die geeignet ist, unsere Zahlungsansprüche zu gefährden, so können Rabatte und sonstige Vergünstigungen widerrufen werden. In einem solchen Falle können wir noch offen stehende Leistungen verweigern, bis eine geforderte angemessene Vorauszahlung erfolgt oder Sicherheiten geleistet werden, unbeschadet weiterer gesetzlicher Möglichkeiten. Weigert sich der Käufer oder lässt er eine gesetzte Frist verstreichen, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und an den etwa aus der Verbindung oder Verarbeitung der gelieferten Waren neu entstehenden Sachen bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen einschließlich Wechsel, Schecks und aller Nebenleistungen sowie Begleichung eines etwa sich zu Lasten des Kontos ergebenden Saldos aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis vor. Der Käufer ist berechtigt, die Sachen im Rahmen seines Betriebes zu verarbeiten, jedoch mit der Maßgabe, dass wir Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen erwerben. Wir gelten also als deren Hersteller. Der Käufer ist lediglich Verwahrer. Dies gilt auch dann, wenn die durch eine Verbindung entstandenen Sachen wertvoller sind, als die gelieferten Sachen, doch dient die verarbeitete Ware zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen.

Der Käufer darf die von uns gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung und Sicherheitsübereignung der von uns gelieferten Ware sind ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Der Käufer tritt die sämtlichen ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen in voller Höhe – ohne jede Ausnahme – an uns ab, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter verkauft werden. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweiligen verkauften unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen. Jede Zwangsvollstreckung in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hat der Käufer uns unter Verfügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls unverzüglich mitzuteilen. Das gleiche gilt für den Fall einer Pfändung der an uns nach diesen Bedingungen abgetretenen Ansprüche.

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Angebot und vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach dessen Abschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird oder wenn eine solche Lage des Käufers, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand, erst nachträglich bekannt wird. Statt vom Vertrag zurückzutreten, kann der Verkäufer sofort Barzahlung verlangen. Der Nachweis solcher Ereignisse gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht. Liegen solche Verhältnisse vor, ist aber mit dem Käufer Wechselzahlung vereinbart, kann der Käufer unter Rückgabe des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.

Bei Übernahme der Montage durch uns gehen auch bei komplett angebotenen Anlagen folgende Maßnahmen zu Lasten des Bestellers: Gerüstgestellung nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, Baustromlieferung, eventuell erforderliche Maurer-, Putz- und Stammarbeiten, Installation von elektrischen Zuleitungen sowie der Einbau und Anschluss von Schaltern und Steuergeräten nach den Vorschriften des VDE. Die Montage erfolgt unter der Voraussetzung zügiger und ununterbrochener Durchführungsmöglichkeiten. Kostenerhöhungen durch bauseits zu vertretende Unterbrechungen der Montage gehen zu Lastendes Bestellers.

Für gelieferte Ware wird in der Weise Gewähr übernommen, dass für die innerhalb von 2 Jahren nach Auslieferung nachweislich infolge Materialfehler unbrauchbar gewordenen Teile kostenlos Ersatz geliefert wird. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Garantie sind ferner Mängel, die auf höhere Gewalt, atmosphärische Einflüsse oder nicht fachgerechte Montage beruhen.
Gewähr für Farbabweichungen sowie Differenzen in Qualität, Abmessungen, Dicke, Gewicht u.ä. wird nicht übernommen, wenn Differenzen dieser Art branchenübliche Abweichungen nicht überschreiten. Muster und Proben sind nur vertragsverbindlich, wenn wir im Einzelfall ausdrücklich schriftliche Zusicherungen gegeben haben. Der Toleranzbereich nach den branchenüblichen Richtlinien besteht auch in diesem Fall.

Beanstandungen können nur, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt sind, berücksichtigt werden, kleine Abweichungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Bei berechtigten Reklamationen behalten wir uns vor, Mängelbeseitigungen auf kostengünstige Weise vorzunehmen, durch Nachbesserung des Produktes, Ersatzlieferung oder entsprechende Minderung des Verkaufspreises. Eine neue Gewährleistungsfrist wird durch eine Nachbesserung nicht in Lauf gesetzt. Ansprüche, die über den jeweiligen Rechnungswert des beanstandeten Artikels hinausgehen, können nicht anerkannt werden.
Ansprüche wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen.
Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verletzung von lichten bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen und bei Anbahnung des Schuldverhältnisses und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden
sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt vor allem nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von vereinbarten Beschaffenheiten, wenn und soweit sie gerade bezwecken, den Käufer gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste.
Im Normalfall wird der Empfänger von der Post, der Bahn oder der Spedition von dem Eingang einer beschädigten oder zum Teil in Verlust geratenen Sendung verständigt. Wird jedoch, entgegen der Norm, in einzelnen Fällen eine beschädigte oder unvollständige Sendung dem Empfänger ohne vorherige Verständigung über den vorliegenden Mangel zugestellt, so muss sich der Empfänger bei Entgegennahme der Sendung in jedem Fall bestätigen lassen, dass die Sendung geschädigt oder unvollständig eingegangen ist. Der Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Bestandsaufnahme erfolgtNicht sofort erkennbare Schäden.
Bei Schäden, die äußerlich nicht erkennbar sind und sich erst beim Auspacken herausstellen, muss die Sendung unverändert liegenbleiben, bis sich ein Beauftragter der Post, Paketzusteller, Bahn oder Spedition von dem Zustand der Sendung überzeugt hat. Das Verkehrsunternehmen ist unverzüglich zu verständigen.
Schadenersatzansprüche werden nur anerkannt, wenn die Meldung innerhalb festgelegter Fristen erfolgt. Bei UPS, Paketzusteller und der Spedition beträgt die Frist 7 Tage nach Ablieferung der Sendung beim Empfänger.
Der Ermittlungsbeamte fertigt die Tatbestandsaufnahme aus. Nach einwandfreier Schadensfeststellung lässt der Empfänger der beanstandeten Sendung bei uns den Schaden beheben, bei größerem Schaden Ersatz liefern beziehungsweise die in Verlust geratenen Teile nachliefern.
Die Rechnung hat der Empfänger zusammen mit den bereits vorliegenden Tatbestandsaufnahmen dem Verkehrsunternehmen zwecks Erstattung der Kosten einzureichen.

Dem Kunden ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Maß- oder Sonderanfertigungen sind.
Kündigungen, Stornierungen und Sistierungen eines wirksam erteilten Auftrags sind nur bis zur Fertigstellung eines Erzeugnisses
zulässig (§ 649 BGB).
Im Fall einer Kündigung, Sistierung oder Stornierung sind wir berechtigt, die bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Kündigung, Sistierung oder Stornierung entstandenen Kosten sowie einen anteiligen, den Kosten entsprechenden Gewinn zu verlangen.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
64653 Lorsch (Bergstraße)

Gerichtsstand ist das Amtsgericht 64625 Bensheim.
Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. Auf Lieferverträge findet deutsches Recht Anwendung, die Geltung der Bestimmungen des Einheitlichen Kaufgesetzes ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier als PDF zum Download: